StGB
Gliederung
Verweisungen in diesem Bundesgesetz auf andere Rechtsvorschriften des Bundes oder unmittelbar anwendbare Rechtsakte der Europäischen Union sind als Verweisungen auf die jeweils geltende Fassung zu verstehen. Wird in anderen Bundesgesetzen auf Bestimmungen verwiesen, an deren Stelle mit dem Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes neue Bestimmungen wirksam werden, so sind diese Verweisungen auf die entsprechenden neuen Bestimmungen zu beziehen.
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Anm. 1: Z 16 des Strafrechtsänderungsgesetzes 2026, BGBl. I Nr. 92/2026, lautet: „Die Abschnittsüberschrift „Schlussteil“ wird durch folgende Überschrift ersetzt: „ Schluss-, Inkrafttretens- und Übergangsbestimmungen “.“ Diese Anordnung konnte nicht durchgeführt werden.)
§ 322 StGB · StGB · Strafgesetzbuch
§ 322 Schlußteil
…Verweisungen § 322. Verweisungen in diesem Bundesgesetz auf andere Rechtsvorschriften des Bundes oder unmittelbar anwendbare Rechtsakte der Europäischen Union sind als Verweisungen auf die jeweils geltende Fassung zu…
§ 325 Inkrafttretensbestimmungen zu den Novellen ab 2026
… 1, § 321f Abs. 1 Z 2, 4 und 5, die Überschrift nach § 321k sowie die §§ 322 bis 328 samt Überschriften in der Fassung des Strafrechtsänderungsgesetzes 2026, BGBl. I Nr. 92/2026 treten mit 1. November 2026…
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