RS0096442 – OGH Rechtssatz
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Verknüpfungen & Referenzen
Schon ab 01.01.1975 (nicht erst ab 31.12.1978) kann für bereits achtundzwanzigjährige Täter eine Bewährungshelfer bestellt werden, bis 31.12.1982 sind jedoch dafür besondere Gründe nötig.