Spruch Die Nichtigkeitsbeschwerde wird zurückgewiesen. Zur Entscheidung über die Berufung und die Beschwerde werden die Akten dem Oberlandesgericht Wien zugeleitet. Gemäß § 390 a StPO fallen dem Angeklagten auch die Kosten des bisherigen Rechtsmittelverfahrens zur Last.…
Text Gründe: Mit dem bekämpften Urteil wurde Hubert R***** (A) des Verbrechens des gewerbsmäßigen schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 2, 148 "zweiter Deliktsfall" (richtig: zweiter Strafsatz) StGB und (B) des Vergehens der Amtsanmaßung nach § 314 StGB schuldig erkannt. Darnach hat er (zu A) mit de…
Rechtliche Beurteilung Nach dem Inhalt des Rechtsmittelantrages wird das Urteil zur Gänze angefochten. Zum Schuldspruchfaktum B finden sich jedoch in der Nichtigkeitsbeschwerde überhaupt keine Ausführungen. Insoweit ist die Nichtigkeitsbeschwerde daher mangels deutlicher und bestimmter Bezeichnung jener Tatumstände, die …