JudikaturJustizRS0096413

RS0096413 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
24. September 1992

§ 314 StGB zweiter Deliktsfall verlangt die unbefugte Vornahme einer den Trägern eines öffentlichen Amtes vorbehaltenen Handlung, ohne daß sich der Täter für einen (hierzu befugten) Beamten ausgibt.

Entscheidungen
2