JudikaturJustizRS0096362

RS0096362 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
15. Mai 1990

Aussagenotstand nach § 290 Abs 1 Z 3 StGB, wenn der Zeuge befürchtete, einzelne Tatsachen, aus denen seine Mittäterschaft aufgedeckt werden könnte, für seine Zeugnisverweigerung angeben zu müssen.

Entscheidungen
3