Spruch Der Nichtigkeitsbeschwerde der Staatsanwaltschaft wird Folge gegeben, das angefochtene Urteil, das im übrigen unberührt bleibt, in seinem freisprechenden Teil und demgemäß auch im Strafausspruch aufgehoben und gemäß § 288 Abs. 2 Z. 3 StPO. in der Sache selbst erkannt: Viktor A ist weiters schuldig, …
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 9.Oktober 1933 geborene Kaufmann Viktor A des Verbrechens des schweren Betruges, zum Teil als Beteiligter, nach §§ 146, 147 Abs. 3, 12 StGB. schuldig erkannt, weil er in der Zeit vom 30.August 1976 bis Ende Jänner 1977 in Wien zum Teil als Mittäter d…
Rechtliche Beurteilung Diesen Freispruch bekämpft die Staatsanwaltschaft mit einer auf die Z. 9 lit. b des § 281 Abs. 1 StPO. gestützten Nichtigkeitsbeschwerde, in der sie sich primär gegen die Annahme eines Aussagenotstandes nach § 290 Abs. 1 Z. 2 StGB. durch das Gericht trotz der gemäß § 153 StPO. erfolgten Belehrung de…