RS0096358 – OGH Rechtssatz
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Verknüpfungen & Referenzen
Die bloße Besorgnis, die Zeugnisentschlagung als solche könnte (zusätzlichen) Verdacht auf den Zeugen lenken, vermag eine falsche Zeugenaussage nicht zu entschuldigen.
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Die bloße Besorgnis, die Zeugnisentschlagung als solche könnte (zusätzlichen) Verdacht auf den Zeugen lenken, vermag eine falsche Zeugenaussage nicht zu entschuldigen.