JudikaturJustizRS0096357

RS0096357 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
07. Juli 1983

Die Zufügung körperlicher oder seelischer Qualen erfordert einen mit der Mißhandlung einhergehenden, längere Zeit fortdauernden oder sich wiederholenden Zustand erheblicher physischer oder psychischer Beeinträchtigung.

Entscheidungen
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