RS0096354 – OGH Rechtssatz
RS0096354 – OGH Rechtssatz
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Eine der Voraussetzungen des Aussagenotstandes ist die Absicht (§ 5 Abs 2 StGB), durch die falsche Zeugenaussage Schande, strafgerichtlicher Verfolgung oder vermögensrechtlichen Nachteil von sich oder den Angehörigen abzuwenden.