JudikaturJustizRS0096354

RS0096354 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
16. März 1977

Eine der Voraussetzungen des Aussagenotstandes ist die Absicht (§ 5 Abs 2 StGB), durch die falsche Zeugenaussage Schande, strafgerichtlicher Verfolgung oder vermögensrechtlichen Nachteil von sich oder den Angehörigen abzuwenden.