JudikaturJustizRS0096342

RS0096342 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
28. Juni 1977

Die Frage der sachlichen Zuständigkeit ist nach den im materiellen Recht enthaltenen Strafdrohungen zu beurteilen; Sondervorschriften, die bei der Strafbemessung zu berücksichtigen sind, haben dabei außer Betracht zu bleiben.