Spruch Den Nichtigkeitsbeschwerden wird teilweise Folge gegeben und das angefochtene Urteil, welches im übrigen unberührt bleibt, im Schuldspruch beider Angeklagten wegen des Vergehens des Quälens eines Gefangenen nach dem § 312 Abs 1 StGB (Punkt I. des Schuldspruches) sowie demgemäß auch im Strafausspruch…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der am 4.Oktober 1944 geborene Offizierstellvertreter des Bundesheeres Karl-Heinz A und der am 20. September 1941 geborene Hauptmann des Bundesheeres Helmut B I.) des Vergehens des Quälens eines Gefangenen nach dem § 312 Abs 1 StGB sowie - abweichend von d…
Rechtliche Beurteilung Zu den Mängelrügen: Die Beschwerdeführer werfen dem Erstgericht unter dem Nichtigkeitsgrund des § 281 Abs 1 Z 5 StPO Unvollständigkeit und Aktenwidrigkeit, A auch Undeutlichkeit vor. Keiner dieser behaupteten Begründungsmängel ist jedoch gegeben: Entgegen dem Vorbringen des Angeklagten A ist dem ang…