Spruch Die Nichtigkeitsbeschwerde wird verworfen.…
Text Gründe: Die am 1. September 1954 geborene Hausfrau Edda Z*** wurde von der Anklage, das Verbrechen der falschen Beweisaussage vor Gericht nach § 288 Abs 2 StGB. (sie habe "sonst einen in den Gesetzen vorgesehenen Eid vor Gericht falsch geschworen", darum nicht Abs 1) begangen zu haben, gemäß § 259 …
Rechtliche Beurteilung Das Schöffengericht hielt Z*** den Schuldausschließungsgrund des Aussagenotstands (§ 290 StGB.) zugute, weil sie vom Zivilrichter nicht belehrt worden war, daß ihr ein Aussageverweigerungsrecht (siehe den Wortlaut des § 321 Abs 1 ZPO. iVm. § 380 Abs 1 ZPO.) zusteht, wenn ihr die wahrheitsgemäße Bean…