JudikaturJustizRS0096313

RS0096313 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
09. Oktober 2019

Die Erhebung der Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes ist das ausschließliche Recht des Generalprokurators (Zurückweisung einer von einem Strafgefangenen eingebrachten "Beschwerde zur Wahrung des Gesetzes gemäß § 33 Abs 2 StPO").

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