Spruch Die von Leopold D***** erhobene "Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes" wird zurückgewiesen.…
Text Gründe: Der Beschuldigte Leopold D***** erhebt gegen Beschlüsse im Verfahren zum AZ 16 U 557/97g des Bezirksgerichtes Mödling, zuletzt vom 15. Jänner 1999, AZ Jv 42-17/99 (ON 16 des Vr-Aktes), durch die er sich beschwert erachtet, "Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes".…
Rechtliche Beurteilung Die Nichtigkeitsbeschwerde war als unzulässig zurückzuweisen, denn zur Erhebung einer Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes ist ausschließlich der Generalprokurator befugt (Mayerhofer StPO4 § 33 E 1a, 2, Foregger/Kodek StPO7 § 292 Anm 5, 14 Os 88/90, 15 Os 96/96 ua). Ungeachtet dessen wu…