Spruch Der Nichtigkeitsbeschwerde wird Folge gegeben, das angefochtene Urteil aufgehoben und gemäß § 288 Abs. 2 Z. 3 StPO. in der Sache selbst erkannt: Dietmar R*** ist schuldig, am 23.September 1986 in Saalfelden als Beamter des gehobenen Bodenschätzungsdienstes beim Finanzamt Zell am See mit dem Vorsatz,…
Text Gründe: Der am 17.Juli 1959 geborene Finanzbeamte Dietmar R*** wurde von der Anklage des Verbrechens nach § 302 Abs. 1 StGB. gemäß § 259 Z. 3 StPO. freigesprochen. Die Anklagebehörde hatte ihm vorgeworfen, in Saalfelden vom 9. bis 19.September 1986 als Beamter des gehobenen Bodenschätzungsdienstes …
Rechtliche Beurteilung Vorweg ist der Vollständigkeit halber festzuhalten, daß der erste Teil der Anklage das Verbrechen nach § 302 Abs. 1 StGB. darin erblickte, daß der Angeklagte zwei Wochen lang nicht nur selbst müßig blieb, sondern auch die beiden ihm für Hilfstätigkeiten zugeordneten Arbeiter infolgedessen unbeschäft…