Spruch Der Nichtigkeitsbeschwerde wird Folge gegeben, das angefochtene Urteil aufgehoben und nach § 288 Abs 2 Z 3 StPO in der Sache selbst erkannt: Der Antrag auf Unterbringung des Miodrag U***** in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher wird abgewiesen.…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Miodrag U***** gemäß § 21 Abs 1 StGB in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen, weil er am 20. Dezember 1995 in Wien dadurch, daß er unter dem Einfluß eines die Zurechnungsfähigkeit ausschließenden Zustandes (§ 11 StGB), der auf einer …
Rechtliche Beurteilung Miodrag U***** bekämpft das Urteil mit auf die Nichtigkeitsgründe der Z 3, 5, 9 lit a und 9 lit b des § 281 Abs 1 StPO gestützter Nichtigkeitsbeschwerde, der Berechtigung zukommt. Unter dem zuletzt genannten Nichtigkeitsgrund (Z 9 lit b) weist der Beschwerdeführer zutreffend darauf hin, daß eine g…