JudikaturJustizRS0096100

RS0096100 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
15. Dezember 2020

"Entziehen" umfaßt nicht nur das "Verbergen" im engeren Sinn, sondern jede Handlung, die dem Ziele dient, den Vortäter der Strafverfolgung oder Strafvollstreckung zu entziehen (hier: Fluchthilfe ins Ausland).

Entscheidungen
4