Spruch Der Nichtigkeitsbeschwerde wird Folge gegeben, das angefochtene Urteil, das im übrigen unberührt bleibt, im Freispruch des Angeklagten Heinrich B aufgehoben und im Umfang dieser Aufhebung gemäß § 288 Abs. 2 Z 3 StPO in der Sache selbst erkannt: Heinrich B ist schuldig, er hat am 28. November 1977 in…
Text Gründe: Der am 3. Juni 1957 geborene Tankwart Heinrich B wurde mit dem angefochtenen Urteil von der Anklage des Vergehens der versuchten Begünstigung nach §§ 15, 299 Abs. 1 StGB, weil er am 28. November 1977 in Wiener Neudorf Theresia A und Johann A, die eine mit Strafe bedrohte Handlung (nämlich da…
Rechtliche Beurteilung Gegen diesen Freispruch richtet sich die auf die Z 9 lit. a des § 281 Abs. 1 StPO gestützte Nichtigkeitsbeschwerde der Staatsanwaltschaft, der Berechtigung zukommt. Der Beschwerdeführerin ist darin beizupflichten, daß das Erstgericht die Rechtsfrage, ob die dem Angeklagten zur Last fallende Tat eine…