JudikaturJustizRS0096059

RS0096059 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
03. September 2002

Durch die Verletzung des (örtlichen Kompetenzbereichs verliert eine Handlung nicht zwingend den Charakter eines Amtsgeschäfts; gerade in dieser Verletzung kann der Amtsmißbrauch liegen.

Entscheidungen
7