Spruch Der Nichtigkeitsbeschwerde der Staatsanwaltschaft wird Folge gegeben, das angefochtene Urteil aufgehoben und es wird gemäß dem Par 288 Abs. 2 Z 3 StPO in der Sache selbst erkannt: Anton A ist schuldig, er hat im Juni 1982 in Feldkirch als beim Zollamt Feldkirch-Tisis eingeteilter Revierinspektor der…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 15. Oktober 1944 geborene Zollwachebeamte Anton A des Vergehens der versuchten Bestimmung zum Betrug nach den § 12, 15 Abs. 1 und 2; 146, 147 Abs. 2 StGB schuldig erkannt, weil er im Juni 1982 in Feldkirch den gesondert verfolgten Harald B dadurch, d…
Rechtliche Beurteilung Der Nichtigkeitsbeschwerde der Staatsanwaltschaft kommt, soweit damit die Tatbeurteilung als Mißbrauch der Amtsgewalt angestrebt wird, Berechtigung zu. Das Verbrechen des Mißbrauchs der Amtsgewalt nach dem § 302 Abs. 1 StGB begeht ein Beamter, der mit dem Vorsatz, dadurch einen anderen an seinen Re…