Spruch Die Nichtigkeitsbeschwerde der Angeklagten wird verworfen. Hingegen wird der Nichtigkeitsbeschwerde der Staatsanwaltschaft Folge gegeben und das angefochtene Urteil, das im Schuldspruch unberührt bleibt, im Freispruch sowie im Strafausspruch aufgehoben und die Sache zu neuer Verhandlung und Entschei…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Elisabeth J***** des Vergehens der Vortäuschung einer mit Strafe bedrohten Handlung nach § 298 Abs. 1 StGB schuldig erkannt, weil sie in Feldkirch jeweils zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Beamten die Begehung von Diebstählen, mithin mit Strafe bed…
Rechtliche Beurteilung Zur Nichtigkeitsbeschwerde der Angeklagten: Der Tatsachenrüge (Z 5 a) zuwider geben weder der aus dem Erhebungsbericht des Gendarmeriepostenkommandos Feldkirch zur Anzeige vom 30.April 1987 (AS 57 ff/I) ersichtliche Umstand, daß die Beschwerdeführerin die unmittelbar nach der Anzeigeerstattung am an…