Spruch Die Nichtigkeitsbeschwerde wird verworfen. Der Berufung wird nicht Folge gegeben. Die Kosten des Rechtsmittelverfahrens fallen gemäß § 390 a StPO dem Angeklagten zur Last.…
Text Gründe: Der am 26.August 1951 geborene, zuletzt ohne Beschäftigung gewesene Angeklagte Ernst A wurde des Vergehens des teils versuchten, teils vollendeten Widerstands gegen die Staatsgewalt nach § 269 Abs 1 und 15 StGB, des Vergehens der schweren Körperverletzung nach § 83 Abs 2, 84 Abs 2 Z. 4 StGB,…
Rechtliche Beurteilung In Ausführung der Mängelrüge erblickt der Angeklagte eine Unvollständigkeit in dem Umstand, daß Widersprüche in den Angaben der Gendarmeriebeamten, so insbesonders zur Frage, wo dem Rechtsmittelwerber die Handschellen angelegt wurden bzw. ob, allenfalls mit wem, er vor den inkriminierten Tathandlung…