Spruch Gemäß § 290 Abs 1 StPO wird das angefochtene Urteil, das im übrigen unberührt bleibt, in der rechtlichen Beurteilung der dem Angeklagten zu Punkt 4. des Schuldspruches zur Last liegenden Tathandlung als Vergehen des versuchten Diebstahls nach §§ 15, 127 StGB sowie im Schuldspruch zu Punkt 6. wegen …
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Helmut Franz S***** sowohl des Verbrechens des räuberischen Diebstahls nach §§ 127, 131 erster Fall StGB (1.) als auch des Vergehens des versuchten Diebstahls nach §§ 15, 127 StGB (4.) sowie der Vergehen des versuchten Widerstandes gegen die Staatsgewalt …
Rechtliche Beurteilung Die Schuldsprüche bekämpft der Angeklagte mit einer auf die Z 5, 9 lit a und 10 des § 281 Abs 1 StPO gestützten Nichtigkeitsbeschwerde sowie mit einer angemeldeten (S 321), jedoch nicht ausgeführten "Berufung wegen Schuld". Nach dem Beschwerdeantrag ("... wolle das angefochtene Urteil aufgehoben w…