JudikaturJustizRS0095901

RS0095901 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
04. September 1991

Amtsmißbrauch, wenn ein zur Kontrolle und Dienstaufsicht berufener Beamter die Richtigkeit eines von einem ihm unterstellten Beamten geltend gemachten Gebührenanspruches bezeugt, obwohl er weiß, daß die von dem ihm Unterstellten als Partei gemachten Angaben nicht der Wahrheit entsprechen.

Entscheidungen
3