Spruch I. Den Nichtigkeitsbeschwerden der Staatsanwaltschaft und des Angeklagten wird teilweise Folge gegeben und das angefochtene Urteil, zum Teil auch gemäß § 290 Abs. 1 StPO., zur Gänze (§ 289 StPO.) aufgehoben. Gemäß § 288 Abs. 2 Z. 3 StPO. wird in der Sache selbst erkannt: Rudolf A ist schuldig, er ha…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 16.Jänner 1952 geborene Spenglergehilfe Rudolf A des Vergehens der Begehung einer mit Strafe bedrohten Handlung im Zustand voller Berauschung nach § 287 Abs. 1 StGB in Verbindung mit §§ 15, 169 Abs 1; 15, 83 Abs 1, 84 Abs. 1; 125; 115 Abs. 1, 117 Abs…
Rechtliche Beurteilung Diesen Schuldspruch bekämpft die Staatsanwaltschaft mit einer teilweise zugunsten des Angeklagten ausgeführten, die Z. 3, 10, 11 des § 281 Abs. 1 StPO. reklamierenden und der Angeklagte mit einer auf die Z. 5, 9 lit a und 11 des § 281 Abs 1 StPO gestützten Nichtigkeitsbeschwerde. Beiden Beschwerden …