JudikaturJustizRS0095765

RS0095765 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
28. August 2014

Ob ein Täter die begonnene Ausführung einer Straftat eines anderen leicht verhindern konnte, richtet sich nicht nach dem subjektiven Empfinden dieses Täters, sondern lediglich darnach, ob ihm objektiv die leichte Möglichkeit zur Verhinderung der Straftat gegeben war.

Entscheidungen
4