Spruch Die Nichtigkeitsbeschwerden werden verworfen. Den Berufungen wird nicht Folge gegeben. Gemäß dem § 390 a StPO fallen den Angeklagten auch die Kosten des Rechtsmittelverfahrens zur Last.…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der am 27.Mai 1958 geborene Max L*****, der am 14.November 1960 geborene Franco B*****, der am 23.September 1958 geborene Fausto G***** und der am 5. Februar 1968 geborene Marco R***** - der den Schuldspruch unbekämpft ließ - des Verbrechens des versuchten…
Rechtliche Beurteilung Dieser Schuldspruch beruht auf dem Wahrspruch der Geschwornen, welche die - für jeden Angeklagten gesondert gestellte - Hauptfrage nach Raub stimmeneinhellig (mit der Einschränkung "nicht als Mitglied einer Bande") bejahten und die Zusatzfrage nach freiwilligem Rücktritt vom Versuch im Stimmenverhäl…