Text Gründe: Der am 1. August 1959 geborene Kellner Gerhard H*** wurde des Vergehens des Betrugs nach § 146 StGB. (1) und des Vergehens nach § 36 Abs. 1 Z. 1 WaffG. (2) schuldig erkannt. Der Schuldspruch wegen Betrugs wird von der Staatsanwaltschaft aus § 281 Abs. 1 Z. 10 StPO. und vom Angeklagten aus Z…
Rechtliche Beurteilung Diese Rechtsauffassung kann, wie die Staatsanwaltschaft zutreffend erkannt hat, nicht unwidersprochen bleiben. Das Erstgericht übersieht nämlich, daß der Angeklagte die Kopie nicht schon mit dem Vorsatz hergestellt hat, sie als echtes Geld in Verkehr zu bringen (§ 232 Abs. 1 StGB.). So gesehen ist e…