JudikaturJustizRS0095675

RS0095675 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
20. Dezember 1994

§ 233 Abs 1 Z 2 StGB erfaßt auch jene Fälle, in welchen der Täter erst im Zeitpunkt der Ausgabe der Falsifikate von deren Falschheit Kenntnis hat und sie mit dieser Kenntnis in die Hand eines Arglosen gelangen wissen will.

Entscheidungen
2