Spruch Der Nichtigkeitsbeschwerde wird Folge gegeben, das angefochtene Urteil, das in seinem freisprechenden Teil (Punkt B/ des Urteilssatzes) unberührt bleibt, in seinem Schuldspruch (Punkt A/ des Urteilssatzes) und demzufolge auch in seinem Ausspruch gemäß § 13 Abs. 1 JGG. aufgehoben und die Sache zu neu…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 6. November 1964 geborene, jugendliche Angeklagte Wolfgang A des Vergehens der öffentlichen unzüchtigen Handlungen nach § 218 StGB. schuldig erkannt, weil er am 6. März 1979 in Wien dadurch, daß er in einer besetzten Schulklasse vor seinen Mitschüler…
Rechtliche Beurteilung In Ausführung seiner Rechtsrüge bemängelt der Beschwerdeführer unter dem Gesichtspunkt einer Urteilsnichtigkeit nach der Z. 9 lit. a der vorzitierten Gesetzesstelle, daß dem Erstgericht bei Beurteilung des zur Verwirklichung des Delikts nach § 218 StGB. erforderlichen Tatbestandsmerkmals der öffentl…