JudikaturJustizRS0095654

RS0095654 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
18. Oktober 1984

Es genügt die (bloße) Wahrnehmbarkeit der unzüchtigen Handlung; daß die Handlung von einem größeren Personenkreis auch tatsächlich wahrgenommen wird, ist nicht erforderlich.

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4