Spruch Den Nichtigkeitsbeschwerden der Angeklagten Margarethe A und Wolfgang Peter A wird Folge gegeben, das angefochtene Urteil, das in seinem freisprechenden Teil unberührt bleibt, in den Schuldsprüchen der beiden Angeklagten und demgemäß auch in den sie betreffenden Strafaussprüchen aufgehoben und gemäß…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden die am 21.April 1930 geborene Bedienerin Margarethe A und der am 29.Juni 1964 geborene Tischlerlehrling Wolfgang Peter A des Vergehens der Versetzung von Grenzzeichen nach § 230 Abs. 1 StGB schuldig erkannt, weil sie am 16. Mai 1981 in Gotschuchen, Gemeind…
Rechtliche Beurteilung Dieser Ansicht des Beschwerdeführers ist beizupflichten. Nach § 230 Abs. 1 StGB ist strafbar, wer ein zur Bezeichnung der Grenze (oder des Wasserstandes) bestimmtes Zeichen mit dem Vorsatz, ein Beweismittel für eine Tatsache von rechtlicher Bedeutung zu schaffen oder zu unterdrücken, unrichtig setzt…