Spruch Die Nichtigkeitsbeschwerde der Angeklagten Roman A und Othmar Rudolf B sowie die Berufung des Angeklagten Othmar Rudolf B werden zurückgewiesen. über die Berufung des Angeklagten Roman A und jene der Staatsanwaltschaft wird bei einem Gerichtstag zur öffentlichen Verhandlung entschieden werden. Gemäß…
Text Gründe: Das Schöffengericht erkannte den am 5. August 1950 geborenen Roman A und den am 15. April 1951 geborenen Othmar Rudolf B, zwei österreichische Staatsbürger, des Verbrechens des Menschenhandels nach § 217 Abs. 1 StGB, Othmar Rudolf B auch des Vergehens nach § 36 Abs. 1 lit b Waffengesetz schu…
Rechtliche Beurteilung Die Beschwerden sind teils offenbar unbegründet, teils nicht dem Gesetz gemäß ausgeführt. Der Antrag auf Vernehmung der (vor der Hauptverhandlung von der Fremdenpolizei nach Thailand abgeschobenen) Zeugen Uan B-C und Ulaiwan A-E, den die Verteidiger der Angeklagten - kurz zusammengefaßt - zum Nachwe…