Spruch Der Nichtigkeitsbeschwerde wird teilweise Folge gegeben, das angefochtene Urteil, das im übrigen unberührt bleibt, zu A/a/2/und 3/ des Schuldspruches jeweils im Ausspruch, daß der Angeklagte die Tat mit einem solchen Mittel und auf solche Weise begangen habe, womit in der Regel Lebensgefahr verbunde…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 10.Oktober 1943 geborene freiberufliche Verkäufer Karl-Heinz M*** der Vergehen der Körperverletzung nach dem § 83 Abs. 1 StGB, der schweren Körperverletzung nach den §§ 83 Abs. 1, 84 teils Abs. 1, teils Abs. 2 Z 1 und 3, teils Abs. 2 Z 3 StGB, der g…
Rechtliche Beurteilung Damit sucht der Angeklagte aber nur in unzulässiger Weise nach Art einer Schuldberufung die Beweiswürdigung des Erstgerichtes zu bekämpfen, welches seine entscheidungswesentlichen Tatsachenfeststellungen auf zahlreiche andere, mit den Denkgesetzen und der Lebenserfahrung übereinstimmende Umstände gr…