Spruch Der Nichtigkeitsbeschwerde wird teilweise Folge gegeben, das angefochtene Urteil, das im übrigen unberührt bleibt, im Schuldspruch zu den Urteilsfakten 6 und 9 im Punkt II des Urteilssatzes wegen des Vergehens der Urkundenunterdrückung nach dem § 229 Abs. 1 StGB sowie demgemäß auch im Strafausspruch…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 24.Juni 1930 geborene Otto L*** (alias B***, alias K***) zu I/ des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten schweren und gewerbsmäßigen Diebstahls nach den §§ 127, 128 Abs. 1 Z 4, 129 Z 1, 130 erster Fall und 15 StGB, zu II/ des Vergehens…
Rechtliche Beurteilung Diesen Schuldspruch bekämpft der Angeklagte mit einer auf den § 281 Abs. 1 Z 3, 5, 5 a und 9 lit. a StPO gestützten Nichtigkeitsbeschwerde, wobei nur der Rechtsrüge teilweise Berechtigung zukommt. Unter dem Nichtigkeitsgrund des § 281 Abs. 1 Z 3 StPO rügt der Beschwerdeführer, daß seine Ladung zur H…