Spruch Der Nichtigkeitsbeschwerde wird teilweise Folge gegeben, das angefochtene Urteil, das im übrigen unberührt bleibt, im Schuldspruch wegen Verbrechens des Mißbrauchs der Amtsgewalt nach § 302 Abs. 1 StGB (II) und demgemäß auch im Strafausspruch aufgehoben und die Sache an das Erstgericht zu neuer Verh…
Text Gründe: Das Schöffengericht erkannte den am 29.Juli 1926 geborenen, früheren Dekanatsdirektor der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien Mag. Gustav A des Vergehens der Urkundenfälschung nach § 223 Abs. 2 StGB und des Verbrechens des Amtsmißbrauchs nach § 302 Abs. 1 StGB schuldig. Da…
Rechtliche Beurteilung Diese Schuldsprüche bekämpft der Angeklagte aus dem Grund des § 281 Abs. 1 Z. 9 lit. a StPO mit Nichtigkeitsbeschwerde, der nur in Ansehung des Schuldspruchs wegen Verbrechens des Mißbrauchs der Amtsgewalt (II) Berechtigung zukommt. Gegen den Schuldspruch wegen Vergehens der Urkundenfälschung nach §…