Spruch Die Nichtigkeitsbeschwerde wird zurückgewiesen. Zur Entscheidung über die Berufung werden die Akten dem Oberlandesgericht Wien zugeleitet. Gemäß § 390 a StPO fallen dem Angeklagten auch die Kosten des bisherigen Rechtsmittelverfahrens zur Last.…
Text Gründe: Mit dem bekämpften - auch unangefochten gebliebene Freisprüche enthaltenden - Urteil wurde Josef P***** der Vergehen der Fälschung besonders geschützter Urkunden (nämlich eines Führerscheins) nach §§ 223 Abs. 1, 224 StGB und nach § 36 Abs. 1 Z 1, 2 und 3 WaffenG schuldig erkannt. Lediglich …
Rechtliche Beurteilung Die Beschwerde ist indes zur Gänze nicht prozeßordnungsgemäß ausgeführt. Daß das Falsifikat nicht täuschungstauglich sei, vermag der Beschwerdeführer nämlich nicht auf der Grundlage der Urteilsfeststellungen darzutun, an denen bei prozeßordnungsgemäßer Ausführung einer Rechtsrüge festzuhalten ist, …