Spruch Die Nichtigkeitsbeschwerde wird verworfen. Gemäß § 290 Abs 1 StPO wird auch die Haft vom 17.Februar 1982, 18,30 Uhr, bis 25.März 1982, 11 Uhr, gemäß § 38 StGB auf die Strafe angerechnet. Den Berufungen wird nicht Folge gegeben. Gemäß § 390 a StPO fallen dem Angeklagten die Kosten des Rechtsmittelver…
Text Gründe: Der am 15.Mai 1940 geborene Kaufmann und Baupolier Alfons A wurde des Verbrechens der Nötigung zum Beischlaf nach § 202 Abs 1 StGB (1) und des Vergehens der versuchten Verleitung zur falschen Beweisaussage vor Gericht nach § 15, 12, 288 Abs 1 StGB (2) schuldig erkannt. Die Vorhaft vom 28.Jun…
Rechtliche Beurteilung Die Schuldsprüche ficht der Angeklagte aus § 281 Abs 1 Z. 4, 5 und 9 lit a StPO, den Ausspruch über die Vorhaftanrechnung (§ 38 Abs 1 StGB) aus § 281 Abs 1 Z. 11 StPO mit Nichtigkeitsbeschwerde an. I. Nötigung zum Beischlaf: Eine Beeinträchtigung seiner Verteidigungsrechte (§ 281 Abs 1 Z. 4 StPO) er…