JudikaturJustizRS0095434

RS0095434 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
04. November 2008

§ 159 Abs 1 Z 2 StGB normiert einen alternativen Mischtatbestand. Für die Anfechtung einer einzelnen von mehreren dem Angeklagten zur Last liegenden dieser (demonstrativ aufgezählten) Begehungsarten fehlt es an der Rechtsmittellegitimation.

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