Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 26.3.1948 geborene, beschäftigungslose Karl A A./ des Verbrechens des Raubes nach dem § 142 Abs. 1 StGB, B./ des Verbrechens der teils vollendeten, teils versuchten schweren Nötigung nach den §§ 105 Abs. 1, 106 Abs. 1 Z 1 und 3 und 15 StGB, C./ des V…
Rechtliche Beurteilung Der Nichtigkeitsbeschwerde kommt keine Berechtigung zu. In bezug auf den - vom Erstgericht in rechtlicher Beziehung als das Verbrechen des Raubes nach dem § 142 Abs. 1 StGB beurteilten - Punkt A./ des Urteilssatzes vertritt der Beschwerdeführer die Auffassung, daß ihm nach den bezüglichen Urteilsfes…