Spruch Die Nichtigkeitsbeschwerde wird verworfen. Der Berufung wird nicht Folge gegeben. Gemäß § 390 a StPO fallen dem Angeklagten auch die Kosten des Rechtsmittelverfahrens zur Last.…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 25. November 1946 geborene, zuletzt beschäftigungslos gewesene Tischlergeselle Johann A der Vergehen der Förderung gewerbsmäßiger Unzucht nach § 215 StGB (Punkt I) 1) des Urteilssatzes), der Zuhälterei nach § 216 StGB (Punkt I) 2) des Urteilssatzes) …
Rechtliche Beurteilung Dem in Ausführung des erstangeführten Nichtigkeitsgrundes vorgebrachten Einwand, dem Akt lasse sich nicht entnehmen, ob die der Hauptverhandlung beigezogenen Schöffen auch beeidigt waren (§ 240 a Abs 1 StPO), ist durch das mit Beschluß des Schöffensenatsvorsitzenden vom 31. Jänner 1979, ON 89 dA, er…