Spruch Die Nichtigkeitsbeschwerde wird verworfen. Der Berufung wird nicht Folge gegeben. Gemäß dem § 390 a StPO fallen der Angeklagten auch die Kosten des Rechtsmittelverfahrens zur Last.…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde die am 22.Mai 1953 geborene Edith S***** des Vergehens der Kuppelei nach dem § 213 Abs. 1 StGB schuldig erkannt, weil sie in der Zeit zwischen Jänner 1991 und dem 9.Mai 1991 in Wien in insgesamt sechs Fällen ihre am 4.April 1976 geborene Tochter Martina R…
Rechtliche Beurteilung Diesen Schuldspruch bekämpft die Angeklagte mit einer undifferenziert auf die Gründe der Z 4, 5, 5 a und 9 lit. a des § 281 Abs. 1 StPO gestützten Nichtigkeitsbeschwerde. Die Beschwerde bekämpft vor allem den Umstand, daß das Erstgericht den Schuldspruch auf die vor dem Untersuchungsrichter im Ver…