Spruch Der Nichtigkeitsbeschwerde wird teilweise Folge gegeben, das angefochtene Urteil, welches im übrigen unberührt bleibt, im Schuldspruch laut Punkt I. des Urteilssatzes und im Strafausspruch (einschließlich des Ausspruchs nach § 38 StGB) aufgehoben sowie die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Gottfried A der Verbrechen (I.) der Untreue nach § 153 Abs. 1 und Abs. 2 zweiter Fall StGB sowie (II.) der Erpressung nach § 144 Abs. 1 StGB und (III.) des Vergehens nach § 255 Z 1 AktG schuldig erkannt. Darnach liegt ihm zur Last, in Wien (zu I.) die ihm a…
Rechtliche Beurteilung Der auf § 281 Abs. 1 Z 4, 5 und 9 lit a StPO gestützten Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten gegen dieses Urteil kommt teilweise Berechtigung zu. Nicht stichhältig ist das Rechtsmittel, soweit es gegen die Schuldsprüche wegen Erpressung und wegen des Vergehens nach dem AktG gerichtet ist. Zum Fakt…