RS0095358 – OGH Rechtssatz
RS0095358 – OGH Rechtssatz
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Es reicht die Möglichkeit der Gefährdung aus, deren tatsächlicher Eintritt ist nicht erforderlich. Das Tatbild ist jedoch nicht hergestellt, wenn die Gefährdung wegen der besonderen Beschaffenheit des Tatobjektes (Säugling, vollkommen verwahrloster Jugendlicher) ausgeschlossen ist.