Spruch Die Nichtigkeitsbeschwerde wird verworfen. Den Berufungen wird nicht Folge gegeben. Dem Angeklagten fallen auch die Kosten des Rechtsmittelverfahrens zur Last.…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen (auch in Rechtskraft erwachsene Teilfreisprüche enthaltenden) Urteil wurde Nobert H***** der Vergehen der fahrlässigen Krida nach §§ 159 Abs 1 Z 1 und 2, 161 Abs 1 StGB (A) und des Verbrechens der betrügerischen Krida nach § 156 Abs 1 und Abs 2 StGB, teils in Verbindu…
Rechtliche Beurteilung Der Sache nach nur den Schuldspruch wegen des Verbrechens der betrügerischen Krida (Faktenkomplex B) bekämpft der Angeklagte mit Nichtigkeitsbeschwerde aus den Gründen der Z 5, 9 lit a, 9 lit b und 10 des § 281 Abs 1 StPO. Die Beschwerde ist unbegründet. Nach den maßgeblichen Urteilsfeststellunge…