Spruch Der Nichtigkeitsbeschwerde wird Folge gegeben, das angefochtene Urteil, das im übrigen (Schuldpruch B und darauf beruhender Ausspruch einer Geldstrafe sowie Freisprüche I bis III) als unbekämpft unberührt bleibt, im Schuldspruch A wegen des Verbrechens der betrügerischen Krida nach § 156 Abs 1 und …
Text Gründe: Mit dem bekämpften Urteil, das auch unangefochten gebliebene Freisprüche enthält, wurde Ing.Helmut K***** (zu Punkt A) des Verbrechens der betrügerischen Krida nach § 156 Abs 1 und 2 StGB und - insoweit unangefochten - (zu Punkt B) des Vergehens - richtig: der Finanzvergehen - der Abgaben-…
Rechtliche Beurteilung Der Oberste Gerichtshof geht unter Zugrundelegung des gesamten Inhaltes der Beschwerde davon aus, daß auch die Fakten A 6 bis 10 von der Anfechtung umfaßt sind. Abgesehen davon wäre ansonsten hinsichtlich dieser Fakten ein Vorgehen nach § 290 Abs 1 StPO erforderlich. Die Nichtigkeitsbeschwerde ist…