Spruch Die Nichtigkeitsbeschwerde wird verworfen. Der Berufung wird nicht Folge gegeben. Gemäß § 390 a StPO fallen dem Angeklagten auch die Kosten des Rechtsmittelverfahrens zur Last.…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen (auch einen rechtskräftigen Schuldspruch des unmittelbaren Täters enthaltenden) Urteil wurde Franz K***** des Verbrechens des Mißbrauchs der Amtsgewalt als Beteiligter nach §§ 12 zweiter Fall, 302 Abs 1 StGB schuldig erkannt, weil er als Strafgefangener Ende November,…
Rechtliche Beurteilung Seine dagegen aus § 281 Abs 1 Z 5 und 9 lit a StPO erhobene Nichtigkeitsbeschwerde geht fehl. Die Mängelrüge (Z 5) behauptet Undeutlichkeit des Ausspruches zur subjektiven Tatseite. Das Schöffengericht stellte jedoch zunächst fest, der Justizwachebeamte habe im Bewußtsein gehandelt, durch die Über…