Spruch I. Der Nichtigkeitsbeschwerde der Angeklagten Ingrid N* wird teilweise Folge gegeben, das angefochtene Urteil, das im übrigen unberührt bleibt, im Schuldspruch dieser Angeklagten wegen des Vergehens der fahrlässigen Krida nach §§ 159 Abs. 1 Z 1, 161 Abs. 1 StGB (Punkt B/II) sowie demzufolge auch in …
Text Gründe: Mit dem angefochtenen das auch unbekämpft gebliebene Freisprüche der im folgenden genannten Angeklagten sowie dreier weiterer Angeklagten enthält wurden Mag.Pierre Matthieu N* (zu A/I) des Verbrechens der betrügerischen Krida nach §§ 156 Abs. 1 und Abs. 2, 161 Abs. 1 StGB und (zu A/II) d…
Rechtliche Beurteilung Den gegen dieses Urteil von beiden genannten Angeklagten erhobenen, gemeinsam ausgeführten und auf § 281 Abs. 1 Z 5, 5 a, 9 lit. a und 11 StPO gestützten Nichtigkeitsbeschwerden kommt wie auch die Generalprokuratur zutreffend aufzeigt nur in Ansehung der Angeklagten Ingrid N* teilweise, im übrigen…