Spruch I. Die Nichtigkeitsbeschwerde wird verworfen. II. Aus deren Anlaß wird gemäß § 290 Abs. 1 StPO das angefochtene Urteil, das im übrigen unberührt bleibt, im Schuldspruch wegen des Verbrechens (auch) der versuchten Vergewaltigung nach §§ 15, 201 Abs. 1 StGB sowie demgemäß im Strafausspruch (jedoch u…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Norbert Franz D***** des Verbrechens der teils vollendeten, teils versuchten Vergewaltigung nach §§ 201 Abs. 1 und 15 StGB schuldig erkannt. Darnach hat er am 5.Jänner 1993 in St.Marienkirchen bei Schärding "Theresia M***** dadurch, daß er ihr drohte, er…
Rechtliche Beurteilung Der Angeklagte bekämpft den Schuldspruch mit einer auf die Z 3, 4, 5 a, 9 lit. b und 10 des § 281 Abs. 1 StPO gestützten Nichtigkeitsbeschwerde, der keine Berechtigung zukommt. Die hinsichtlich der Beeidigung der Schöffen (§ 240 a StPO) erhobene Verfahrensrüge (Z 3) wurde vom Verteidiger im Gericht…