Spruch Die Nichtigkeitsbeschwerde wird verworfen. Der Berufung wird nicht Folge gegeben. Dem Angeklagten fallen auch die Kosten des Rechtsmittelverfahrens zur Last.…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der Angeklagte Siegfried H***** des Vergehens der Schändung nach § 205 Abs 2 StGB (1), der Verbrechen der Vergewaltigung nach § 201 Abs 2 StGB (2), der Unzucht mit Unmündigen nach § 207 Abs 1 StGB (3), und des Beischlafes mit Unmündigen nach § 206 Abs 1 S…
Rechtliche Beurteilung Dieses Urteil wird vom Angeklagten in den Schuldsprüchen lt den Punkten 1, 2 und 5 des Urteils mit einer auf die Nichtigkeitsgründe der Z 3, 4, 5, 5 a, 9 lit a und 10 des § 281 Abs 1 StPO gestützten Nichtigkeitsbeschwerde bekämpft, die sich jedoch zur Gänze als unbegründet erweist. Die Anzeige ON …