Spruch Die Nichtigkeitsbeschwerde wird verworfen. Gemäß dem § 290 Abs. 1 StPO wird das angefochtene Urteil, das im übrigen unberührt bleibt, im Schuldspruch wegen des Vergehens des Mißbrauchs eines Autoritätsverhältnisses nach dem § 212 Abs. 1 StGB (Punkt B/IV/) und im Strafausspruch aufgehoben und im Umfa…
Text Gründe: Aus dem Nichtigkeitsgrund des § 281 Abs. 1 Z 5 a StPO richtet sich die Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten Hermann W***** gegen die Schuldsprüche B./I/ wegen Vergehens der versuchten Nötigung nach den §§ 15, 105 Abs. 1 StGB, B./II/ wegen des Vergehens der Körperverletzung nach dem § 83 Ab…
Rechtliche Beurteilung Mit dem Ziel einer rechtlichen Unterstellung seiner Tat unter das Tatbild der geschlechtlichen Nötigung nach dem § 202 Abs. 1 StGB bestreitet der Beschwerdeführer in seiner Rechtsrüge (sachlich Z 10) lediglich die Imminenz der Bedrohung seines Sohnes mit einer "schweren" Gefahr für Leib oder Leben. …