Spruch Die Nichtigkeitsbeschwerde wird verworfen. Der Berufung wird nicht Folge gegeben. Gemäß § 390 a StPO fallen dem Angeklagten Heimo A auch die Kosten des Rechtsmittelverfahrens zur Last.…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde ua der am 28. August 1964 geborene, also jugendliche, beschäftigungslose Heimo A der Vergehen der Entziehung eines Minderjährigen aus der Macht des Erziehungsberechtigten nach § 195 Abs 1 StGB und der Körperverletzung nach § 83 Abs 1 StGB schuldig erkannt, …
Rechtliche Beurteilung Der angerufene materielle Nichtigkeitsgrund gelangt damit überwiegend nicht zur gesetzmäßigen Darstellung, weil dem zur Dartuung des angeblich unterlaufenen Rechtsirrtums angestellten Vergleich des Tätervorgehens mit dem darauf angewendeten Strafgesetz im konkreten Fall, wie schon das bisher Gesagte…