Spruch Die Nichtigkeitsbeschwerden werden verworfen. Den Berufungen wird dahin Folge gegeben, daß der Ausspruch und die Vollstreckung der über die Angeklagten Alfred A und Franz B zu verhängenden Strafen gemäß dem § 13 Abs. 1 JGG unter Bestimmung einer Probezeit von jeweils drei Jahren vorläufig aufgeschob…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden die Hauptschüler Alfred A, geboren am 27. November 1966, und Franz B, geboren am 16. Jänner 1967, des Vergehens des Diebstahls nach dem § 127 Abs. 1, Abs. 2 Z 1 StGB schuldig erkannt, weil sie am 16. Oktober 1981 in Wien in einem gemeinsam mit dem strafunm…
Rechtliche Beurteilung Zur Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten Alfred A: Dem Vorbringen dieses Angeklagten im Rahmen der Mängelrüge, der Urteilsfeststellung über die sofortige Abnahme des beim zweiten Angriff (Punkt A des Urteilssatzes) gestohlenen Spielzeugautos seitens des Filialleiters der geschädigten Firma, des Ze…